Für Studienstart HS23 stehen freie Studienplätze zur Verfügung.
Voraussetzungen
Für eine Zulassung müssen die formalen und die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Aufgrund der geltenden Zulassungsbeschränkungen kann eine Zulassung nur erfolgen, wenn freie Studienplätze zur Verfügung stehen.
Formale Zulassungsvoraussetzungen
- Bachelordiplom oder mind. gleichwertiger Abschluss einer staatlich anerkannten Universität.
- Allenfalls angerechnete Studienleistungen wurden ebenfalls an einer staatlich anerkannten Universität erworben.
- Der Studiengang umfasst mindestens drei Jahre (gemäss Regelstudienplan eines Vollzeitstudiums: 180 ECTS-Credits oder äquivalenter Arbeitsaufwand).
- Das Diplom ist staatlich anerkannt (keine Äquivalenzbescheinigungen oder universitätsinterne Bestätigungen über das erfolgreiche Absolvieren von Zwischenabschnitten).
- Das Diplom berechtigt an einer staatlich anerkannten Universität im betreffenden Staat zum konsekutiven Masterstudium.
Das Bachelordiplom muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht zwingend vorliegen. Es kann im Falle einer Zulassung bis zum 15. September nachgereicht werden.
Bei Fragen zur Anerkennung Ihres Abschlusses machen wir eine Vorabklärung bevor Sie sich für das Joint Medical Master-Programm (JMM-HSG/UZH) bewerben. Senden Sie uns dazu die vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail zu. Anfragen ohne entsprechende Unterlagen werden nicht beantwortet. Beachten Sie bitte, dass Vorabklärungen einige Wochen in Anspruch nehmen.
Fachwissenschaftliche Zulassungsvoraussetzungen
Die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen orientieren sich an der Qualität, am Inhalt und Umfang sowie am vermittelten Fähigkeitsniveau des Bachelorstudiums in Humanmedizin der Universität Zürich.
Die Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse sowie die Zulassungsmöglichkeiten werden im Einzelfall geprüft.
Sprachnachweis Deutsch C1 (GER)
Zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung müssen Sie Kenntnisse in der Unterrichtssprache Deutsch auf Kompetenzstufe C1 (GER) nachweisen. Folgende Nachweise werden von der Universität St.Gallen akzeptiert:
- Muttersprache Deutsch (= Schulsprache)
- Anerkanntes Bachelor-Studium vollständig in deutscher Sprache
- Anerkanntes Sprachdiplom z.B. Goethe-Zertifikat C1
Studienplatzbeschränkung
Die Studienplätze im JMM-HSG/UZH stehen in erster Linie Studierenden mit einem Bachelorabschluss der Universität Zürich (St.Galler-Track) zur Verfügung. Wenn freie Plätze vorhanden sind, können Studierende mit gleichwertigen humanmedizinischen Abschlüssen der UZH oder anderer Universitäten zugelassen werden.
Reihenfolge Studienplatzvergabe:
1. Prio Bachelor Humanmedizin UZH (St.Galler Track), 2. Bachelor Humanmedizin UZH ohne Schwerpunkt, 3. Bachelor Humanmedizin anderer schweizerischer Universitäten, 4. Bachelor Humanmedizin UZH mit Schwerpunkt Chiropraktik, 5. Ärztinnen und Ärzte ohne BAG-anerkanntes ausländisches Diplom, 6. Bachelor Humanmedizin einer ausländischen Universität.
Zulassung ausländische Studienbewerbende
Aufgrund der Zulassungsbeschränkungen können ausländische Bewerbende nur einen Studienplatz zugeteilt bekommen, wenn sie über einen von der Universität St.Gallen definierten Aufenthaltsstatus verfügen.
Anmeldung
Das Studium beginnt im Herbstsemester. Die Anmeldung erfolgt online. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 250.
Anmeldefrist: 1. Januar - 30. April
zur Online-Anmeldung
Checkliste: Elektronisch einzureichende Dokumente
Halten Sie bitte folgende Informationen und Dokumente zum Hochladen bereit:
- Digitales Passfoto
- Unterschriebene Immatrikulationsvereinbarung
- Pass oder Identitätskarte und wenn vorhanden Schweizer Aufenthaltsbewilligung oder Schweizer Niederlassungsbewilligung, sowie eventuell zusätzlich notwendige Dokumente gemäss Weisungen Aufenthaltsstatus
- Sprachnachweis Deutsch C1 (GER)
- Motivationsschreiben - Formatvorlage
- Lebenslauf - Formatvorlage
- Studienberechtigungsausweis (Maturität oder ausländischer Vorbildungsausweis)
- Studienabschlussdokumente falls bereits vorhanden. Ansonsten aktuelle offizielle Transcripts of Records von jeder besuchten Hochschule (inklusive Austauschstudium und Transcripts of Records von nicht beendeten Studienprogrammen).
Sind die Dokumente nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine deutsche oder englische amtlich beglaubigte Übersetzung des Dokuments einreichen. Beachten Sie bitte unsere Richtlinien "Amtlich beglaubigte Dokumente und Übersetzungen".
Pro Auflistungspunkt kann jeweils nur eine Datei hochgeladen werden. Sie können Online-Tools wie online2pdf.com verwenden, um PDF-Dateien zu erstellen oder um mehrere Seiten in einer PDF-Datei zusammenzufügen. Damit wir Ihre Anmeldung ohne Verzögerung bearbeiten können, stellen Sie uns bitte Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung.
Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger benötigen für die Anmeldung Ihre Schweizer Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer). Sollten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer nicht kennen, bestellen Sie frühzeitig ein Duplikat Ihres Versicherungsausweises bei der Zentralen Ausgleichsstelle des Bundes.
Wie geht es nach der Online-Anmeldung weiter?
Ihr HSG Benutzerkonto (HSG Email Adresse) wird eingerichtet
Mitte Juli wird Ihr HSG Benutzerkonto erstellt. Die Anleitung für die Aktivierung Ihres HSG Benutzerkontos finden Sie in Ihrem elektronischen Postfach (Compass Postfach).
Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie alle Email Informationen auf Ihre HSG Email Adresse.
Sie legen Ihre Abschlussdokumente in der Zulassungsstelle persönlich vor
Bis zur Einreichung der Abschlussdokumente ist Ihre Zulassung vorbehaltlich. Senden Sie uns eine beglaubigte Kopie Ihres Studienabschlusses bis spätestens zum Studienstart (Kalenderwoche 38) per Post zu. Senden Sie keine Originaldokumente auf dem Postweg!.
Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente vorgelegt haben, ist Ihre Zulassung definitiv. Wir senden Ihnen eine Bestätigungsmail. Sollten Sie die erforderlichen Studienabschluss-Dokumente vor Studienbeginn (Kalenderwoche 38) nicht einreichen können, ist eine Studienaufnahme nicht möglich.